Veranstaltung: | MV 02.05.19 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Sprecher*innen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.04.2019, 10:38 |
A2: Satzungsänderungen - 3. Ämter
Antragstext
3.1. Gegenüber anderen Gruppen, der Hochschulleitung, dem Studierendenparlament
(StuPa) und Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der Presse und der
Stadtpolitik vertreten zwei möglichst in Parität gewählte, gleichberechtigte
Sprecher*innen die Gruppe.
3.2 Die Finanzen der HCGL verwalten zwei gleichberechtigte und möglichst in
Parität gewählte Schatzmeister*innen. Höchstens eine*r der Schatzmeister*innen
kann zugleich Sprecher*in sein und umgekehrt. Die Rechnungsprüfung erfolgt
einmal im Semester durch die MGV.
3.3 Die Öffentlichkeitsarbeit der HCGL übernehmen extra dafür und möglichst in
Parität gewählte Sprecher*innen der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Ihre
Anzahl
ist nicht begrenzt.
3.4 Die Amtszeit aller gewählten Personen beträgt maximal ein Jahr. Spätestens
auf der ersten MGV nach Ablauf dieser Frist sind Wahlen anzusetzen. Alle
Personen bleiben bei der Überschreitung dieser Frist bis zur Wahl auf der
nächsten MGV kommissarisch im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich.
3.5 Sollten eklatante Zweifel an der Ausführung eines Amtes bestehen oder
Vorwürfe erhoben werden, ein Mitglied habe in seinem Amt gegen die elementaren
Grundsätze der Gruppe verstoßen, kann jedes Mitglied auf einer MGV eine
Aussprache fordern. Sollte nach der Aussprache immer noch Zweifel bestehen,
steht es jedem Mitglied frei, einen Misstrauensantrag zu stellen, bei dem über
den Verbleib des beschuldigten Mitglieds im Amt zu entscheiden ist. Für den
erfolgreichen Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Amt bedarf es einer
Zweidrittelmehrheit der Anwesenden. Sollte der Fall eintreten sind unverzüglich
Neuwahlen durchzuführen.
Begründung
Begründung: Risikominimierung, Abrufbarkeit aus Ämtern bei krassem Fehlverhalten
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